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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Werbung & Vertrieb Inhaber Gert Lohß Werbetexter
Geschäftsbedingungen zum Vertrieb von Prospekten, Handzetteln, Zeitungen u.ä.
Werbeträgern als Wurfsendung in private Haushalte bzw. zur Auslage in Geschäften,
Restaurants, Zeitungskiosken, Büros, private und öffentliche Einrichtungen usw.
- Der Vertrieb erfolgt in einem festgelegten Vertriebszeitraum und einem bestimmten Vertriebsgebiet.
- Es werden nur solche Haushalte beliefert, deren Briefkästen nicht mit der Aufschrift
"Bitte keine Werbung" o.ä. gekennzeichnet sind. Die Genehmigung für die Auslage in gewerblichen bzw.
öffentlichen Einrichtungen wird vorher beim Betreiber eingeholt.
- Sollten sich Briefkästen innerhalb der Wohn- bzw. Geschäftsgebäude befinden und ist ein
freier Zugang nicht möglich, wird dieser durch einen Mieter oder Betreiber erbeten. Wird der
Zugang erstmalig nicht gewährt
(z. B. kein Mieter o. Betreiber anwesend), wird die Hausnummer
registriert und eine einmalige
Wiederholungsverteilung an einem anderen Tag durchgeführt (nur
bei Komplettverteilungen). Wenn auch dann kein Zugang erreicht wird, erfolgt keine Belieferung.
Das Gebäude wird als nicht beliefert registriert.
- Jeder Haushalt wird mit einem Werbeträger beliefert. Bei zwei Namen auf dem Briefkastenschild
zwei, usw. (Untermieter, Wohnkommunen u.ä.).
- Sind Hausbriefkästen an den Gebäuden angebracht, werden diese nur beliefert, wenn ein Zugang
zu den normalen Briefkästen nicht möglich ist. Es erfolgt dann der Einwurf der Werbeträger
entsprechend der Anzahl der Haushalte.
- Eine Belieferung von schwer zugänglichen bzw. schwer sichtbaren Briefkästen (frei laufende Hunde,
Briefkästen an den Gebäuderückwänden u.ä.) kann nicht
garantiert werden.
- Das Erreichen einer entsprechenden Zielperson eines Haushaltes wird ebenfalls
nicht garantiert
(Leerung des Briefkastens durch verschiedene Familienmitglieder, Hausangestellte usw.).
- Übervolle oder nicht beschriftete Briefkästen werden
nicht beliefert.
- Auf Grund von besonderen Ereignissen (extreme Witterungsbedingungen, Ausfall mehrerer Verteiler,
Streiks, Katastrophen u.ä.) kann es zu einer Verlängerung des Vertriebszeitraums, änderung
des Vertriebsgebietes u.ä., bis hin zur Einstellung des Vertriebes kommen.
- Über mögliche Beanstandungen ist kurzfristig zu informieren, aber spätestens bis 3 Tage nach
Feststellung.
Name, Anschrift und Telefonnummer des Feststellenden
sind zu vermerken.
- Der Vertrieb wird bestmöglichst organisiert, durchgeführt und kontrolliert. Es kommen nur
vertragsmäßig gebundene Verteiler, welche durch uns entsprechend angemeldet, versichert und
ausgebildet sind, selbständig zum Einsatz.
- Organisation der Kontrollen
In allen Verteilungsgebieten sind Kontrollpersonen tätig.
Diese erhalten vor der Verteilung einen Werbeträger als Muster. Die Kontrollpersonen informieren
uns, wenn sich der Werbeträger im Briefkasten befindet.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Auftrages.
Mit dessen Unterschrift wird die Kenntnisnahme bestätigt.
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